1. Funktionsfähigkeit
Die individuellen Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung müssen bei einer Rollstuhlversorgung immer berücksichtigt werden.
Es gibt kein »Schema F«!
2. Therapieziel
Die Ziele der Therapie sowie der persönlichen und beruflichen Wiedereingliederung sollten klar definiert und sowohl bei den Vorüberlegungen, bei der Verordnung, Anpassung und anschließender Einreichung des Kostenvoranschlages dokumentiert sein. Ein klar definiertes Therapieziel erleichtert die Entscheidung über die Wahl des geeigneten Hilfsmittels erheblich.
3. Selbstständige Lebensführung
Der Grad der Selbstständigkeit im Lebensumfeld des Rollstuhlbenutzers ist in die Versorgungsüberlegung grundsätzlich mit einzubeziehen.
4. Einweisung in den Gebrauch
Der Umgang mit einem Hilfsmittel – und dazu gehört selbstverständlich auch der Rollstuhl – muss eingeübt werden. Dies betrifft den Selbstfahrer genauso wie die Begleit- oder Betreuungsperson, wenn der Rollstuhl auch für den zeitweiligen Schiebebetrieb genutzt wird.
5. Verantwortung des Benutzers
Neben der Beurteilung der motorischen Fähigkeiten sind die geistigen genauso entscheidend. Der Benutzer muss mit seinem Hilfsmittel umgehen können.
6. Sicherheit
Bei der Erstversorgung mit einem Rollstuhl kann aus Gründen der Sicherheit die Ausstattung des Rollstuhls mit einem Kippschutz sinnvoll sein.
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